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Kolloquium

Berücksichtigung des Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren

V.-Nr.: 12 001 181
durchgeführt  durchgeführt
Termin: Mo., 02.07.2012
Ort: Düsseldorf
Zeit: 18.00-21.15
Ustd.: 4

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Landschaftsarchitekten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum „Besonderen Artenschutz“ sind zudem auch für die Arbeit der Architekten, Innenarchitekten und Stadtplaner in allen Planungs- und Genehmigungsverfahren von hoher Bedeutung und unbedingt zu berücksichtigen.

Geschützt sind bestimmte Tiere und Pflanzen (Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU (FFH-RL) und Europäische Vogelarten) sowie auch deren Lebensstätten. Im Gegensatz zum Schutzgebietssystem „Natura 2000“ gelten die Artenschutzregelungen flächendeckend - also überall dort, wo die betreffenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen. Artenschutz spielt also nicht nur in der freien Landschaft, sondern auch im besiedelten Bereich eine große Rolle, da auch hier zahlreiche seltene und gefährdete und hoch spezialisierte Arten vorkommen.

Der § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist mit dem Inkrafttreten des neuen BNatSchG am 01.03.2010 bei allen Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei denen ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum betroffen sein könnte, zu berücksichtigen. Hierzu wird eine Artenschutzprüfung (ASP) in mehreren Stufen durchgeführt.

Die Fortbildungsveranstaltung umfasst neben der Darstellung der rechtlichen Grundlagen des besonderen Artenschutzes insbesondere folgende Aspekte:

Anwendungsbereich des Artenschutzregimes in Nordrhein-Westfalen (planungsrelevante und sonstige Arten) · Inhalt, Umfang und Methodik der Artenschutzprüfung (ASP) · Wer ist für was zuständig? (Artenschutzgutachten, Artenschutzprüfung) · Besonderheiten bei der Durchführung der Artenschutzprüfung in Planungs- und Genehmigungsverfahren · Honorierung artenschutzfachlicher Leistungen · Praxisbeispiele für Artenschutzprüfungen der Stufe I bis Stufe II

Referent

Dipl.-Ing. N. Hellmann, Landschaftsarchitekt

Kosten

50,-- EURO für Mitglieder der AKNW
100,-- EURO für sonstige Teilnehmer

 

  • Architekt/in
  • Innenarchitekt/in
  • Landschaftsarchitekt/in
  • Stadtplaner/in



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