Zu den Aufgaben der technisch-konstruktiven Gebäudeplanung gehört neben der Sicherstellung eines zeitgemäßen Wärmeschutzes die Gewährleistung eines ausreichenden Schallschutzes. Sie beginnt mit der Festlegung des richtigen Schallschutzniveaus unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der zivilrechtlich relevanten Kriterien, umfasst die Entwicklung bautechnisch sicherer Details unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und endet mit der Überwachung der ausgeführten Bauleistungen und deren Abnahme. Folgende Themen werden behandelt:
Störfaktor Schall
Bewertungskriterien für die Schalldämmung
Schallschutzniveau - Bauordnungsrechtliche und zivilrechtliche Anforderungen:
Regelwerke, Normen und Richtlinien
Geschuldeter Schallschutz
Gerichtsurteile, Fallbeispiele
Praxishinweise - Konstruktionsempfehlungen, Schallschutzmängel und -prognose:
Luftschallschutz massiver und leichter Wände
Luftschallschutz von Türen
Trittschallschutz von Decken und Treppen
Schallschutz haustechnischer Anlagen
Schallschutz von Außenbauteilen
Bitte Schreibzeug und Taschenrechner mitbringen.
Diese Veranstaltung dient u. a. der Vorbereitung auf die Qualifizierung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 SV-VO NRW. Die Inhalte werden für die Qualifizierung zum Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz vorausgesetzt.
Referent
Prof. Dipl.-Ing. R. Pohlenz, ö.b.u.v. SV für Schallschutz im Hochbau
Kosten
100,-- EURO für Mitglieder der AKNW
200,-- EURO für sonstige Teilnehmer