Denkmäler sind gemäß dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (DschG NW) instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Sie sind so zu nutzen, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Für den Architekten als Planer kommt es neben der Methodik zur technischen Substanzerhaltung also wesentlich darauf an, eine für das Denkmal (und den Investor) sinnvolle Nutzung zu finden, die den sachgemäßen Umgang ermöglicht. Hier liegen Spielräume, die von kleinen Veränderungen innen bis zu Anbauten an Denkmälern bzw. zu eigenständigen Bauten in deren näheren Umgebung reichen. Wichtig hierbei sind lediglich die Analysen der individuellen Denkmalbedeutungen und die Vergegenwärtigung der daraus resultierenden Folgen.
An Beispielen soll der Umgang mit Denkmälern und ihrer näheren Umgebung begründet werden, wobei u. a. Möglichkeiten und Grenzen der Wiederherstellung oder Rekonstruktion, Einbindung und Unterordnung, Eigenständigkeit und Kontrastsetzung thematisiert werden. Die vielfältigen Bauaufgaben im Bereich des denkmalwerten Sakral- und des Profanbaus umfassen insbesondere den Kirchen- und Klosterumbau, Umbau von Wohn- und Geschäftshäusern, die Umnutzung von Kasernen und Industriebauten seit Inkrafttreten des DschG NW vor 29 Jahren. Letztlich wird hieraus auch eine Entwicklung im denkmalpflegerischen Umgang mit unseren Geschichtszeugnissen deutlich.
Referent
Dr. R. Borgmann
Kosten
100,-- EURO für Mitglieder der AKNW
200,-- EURO für sonstige Teilnehmer