Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gGmbH
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Die Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gGmbH bietet mehr als 350 Seminare an und erfüllt damit den gesetzlichen Anspruch des Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalen, die berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder der AKNW zu fördern und sie mit neuen bautechnischen, rechtlichen und ökologischen Aspekten vertraut zu machen.

Das Fortbildungsangebot (F) der Akademie und das Angebot für Sachverständige (SV) richten sich an die Mitglieder der AKNW und an interessierte Gäste.

Das Weiterbildungsangebot (W) richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

Seit Beginn des Jahres 2005 sind alle Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre berufliche Fortbildung im Umfang von mindestens acht Unterrichtsstunden im Kalenderjahr zu dokumentieren und auf Anfrage nachzuweisen (vgl. BauKaG, Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW).

Nach der Verordnung zur Durchführung des Baukammerngesetzes vom 23.10.2004 (§ 6 Absatz 4, 5 und 6 DVO BauKaG NRW) und den Regelungen der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 müssen Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, die sich in die Liste der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eintragen lassen möchten, neben der praktischen Tätigkeit mindestens 80 Unterrichtsstunden Weiterbildung in inhaltlich vorgegebenen Fachbereichen nachweisen.

Die Akademie bietet ihre Veranstaltungen in Form von Halbjahresprogrammen an, die aktuelle und zukunftsorientierte Fragestellungen der beruflichen Praxis aufgreifen.

Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Akademie werden allgemein anerkannt und entsprechen den Anforderungen der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.


Weitere Informationen:
Baukammerngesetz >>
DVO BauKG NRW - Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz >>
Die Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW >>
Informationen und Praxishinweis der AKNW zur Fortbildungspflicht >>